
Thomas Stehle
CEO
Co-Founder
(VBV-zertifiziert)
Dank Original-Police und klar strukturierter Offerten behältst du den besten Überblick und hast eine fundierte Entscheidungsgrundlage – für das Angebot, das am besten zu dir passt.
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Die Weitergabe an interessierte Krankenkassen erfolgt nach deinem Einverständnis.

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Ein regelmässiger Vergleich der Krankenkassen lohnt sich, weil sich die Prämien je nach Versicherer unterschiedlich stark entwickeln. Während einige Krankenkassen ihre Prämien deutlich erhöhen, bleiben andere stabil oder sind günstiger bei identischen Leistungen in der Grundversicherung. Viele Versicherte zahlen unnötig zu viel, weil sie ihre Krankenkasse aus Gewohnheit nicht überprüfen. Ein jährlicher Vergleich, idealerweise im Herbst während der Wechselfrist, hilft dabei, Prämien zu sparen und die Kosten im Griff zu behalten.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die obligatorische Grundversicherung kann in der Schweiz in der Regel per 1. Januar gewechselt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Wechsel per 1. Juli möglich.
Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse eintreffen?
Für den Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Was gilt beim Krankenkassenwechsel per 1. Juli?
Ein Wechsel per 1. Juli ist nur möglich, wenn das Standardmodell mit freier Arztwahl gewählt wurde und die Franchise 300 Franken beträgt. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle können nicht per 1. Juli gewechselt werden.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, bleibt die bestehende Grundversicherung in der Regel bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin bestehen. Ein Wechsel ist dann erst wieder per nächstem Wechseltermin möglich.
Muss mich die neue Krankenkasse aufnehmen (Grundversicherung)?
Ja. In der obligatorischen Grundversicherung gilt eine gesetzliche Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Wie viel kann ich durch einen Krankenkassenwechsel sparen?
Ein Wechsel der Krankenkasse kann je nach Region, Alter und Modell mehrere hundert Franken pro Jahr einsparen. Da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich identisch sind, entstehen Sparpotenziale ausschliesslich durch unterschiedliche Prämien.
Welche Franchise ist sinnvoll – 300 oder 2500 Franken?
Eine tiefe Franchise lohnt sich bei häufigen Arztbesuchen, eine hohe Franchise vor allem bei guter Gesundheit und geringen Gesundheitskosten. Entscheidend ist das Zusammenspiel zwischen Prämienersparnis und möglichem Selbstbehalt.
Lohnen sich Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle?
Ja, alternative Versicherungsmodelle können die Prämien deutlich senken, da sie die freie Arztwahl einschränken. Wer bereit ist, den Behandlungsweg zu steuern, profitiert oft von tieferen monatlichen Kosten.
Warum unterscheiden sich die Prämien je nach Krankenkasse und Region so stark?
Prämien variieren aufgrund regionaler Gesundheitskosten, Altersstruktur der Versicherten und der Kostenstruktur der Krankenkassen. Deshalb kann derselbe Versicherungsschutz je nach Anbieter deutlich unterschiedlich teuer sein.
Zusatzleistungen im Spital sind nicht automatisch gedeckt, weil Zusatzversicherungen nicht gesetzlich einheitlich geregelt sind und Versicherer Tarife individuell mit jedem Spital vereinbaren. Besteht kein gültiger Tarifvertrag oder scheitern Verhandlungen, können bestimmte Zusatzleistungen – insbesondere bei Halbprivat oder Privat – vorübergehend nicht übernommen werden. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung bleiben davon unberührt und sind gesetzlich gedeckt. Versicherte sollten deshalb vor einem Spitalaufenthalt aktiv prüfen, welche Leistungen aktuell versichert sind, und sich bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung einholen.
Fazit:
Zusatzleistungen im Spital sind nur dann gedeckt, wenn zwischen Zusatzversicherer und Spital eine gültige Tarifvereinbarung besteht, deshalb lohnt sich eine Prüfung vor dem Spitalaufenthalt.
Wie funktionieren Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte pro Jahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Nach Erreichen der Franchise beteiligt sich die versicherte Person zusätzlich mit dem Selbstbehalt von 10 % an den Kosten, bis zum gesetzlich festgelegten Maximum.
Was bezahle ich maximal pro Jahr selbst?
Neben der gewählten Franchise fällt maximal der gesetzliche Selbstbehalt an. Erst danach übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten vollständig, ausgenommen nicht versicherte Leistungen.
Warum bezahlt die Krankenkasse eine Rechnung manchmal nicht?
Eine Rechnung kann abgelehnt werden, wenn Leistungen nicht versichert sind, formelle Angaben fehlen oder die Kosten nicht den gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben entsprechen. Auch unvollständige Unterlagen oder Abrechnungsfehler können Gründe sein.
Was kann ich tun, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird?
Prüfe zuerst die Abrechnung und forde bei Bedarf eine detaillierte Begründung an. Reiche fehlende Unterlagen nach und bewahre alle Rechnungen und Belege auf, um eine Klärung zu ermöglichen.
Fazit:
Nicht jede medizinische Rechnung ist automatisch erstattungsfähig. Entscheidend ist, ob die Leistung versichert ist und korrekt abgerechnet wurde.
Neu in der Schweiz?
Hast du gewusst, dass du dich innert der gesetzlichen Frist bei einer Krankenkasse anmelden must und der Versicherungsschutz rückwirkend ab Zuzugsdatum gilt? Die Wahl der Krankenkasse ist frei – ein Vergleich lohnt sich bereits beim Zuzug.
Baby anmelden – wichtig ab dem ersten Tag
Hast du gewusst, dass dein Baby ab Geburt versichert sein muss und nicht automatisch bei der Krankenkasse eingeschlossen ist? Die Anmeldung muss fristgerecht erfolgen, damit der Versicherungsschutz lückenlos gilt.
Prämienverbilligung (IPV) – oft übersehen
Hast du gewusst, dass viele Haushalte Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, diese aber aktiv beantragen müssen? Der Anspruch hängt von Einkommen, Vermögen und Wohnkanton ab und wird nicht automatisch geprüft.
Jeder Kanton, eigene Regeln
Haben Sie gewusst, dass die Voraussetzungen und Fristen für die Prämienverbilligung kantonal unterschiedlich sind? Zuständig ist immer die kantonale Stelle – nicht die Krankenkasse.
Fazit:
Viele Leistungen und Vergünstigungen rund um die Krankenkasse greifen nur, wenn man sie rechtzeitig beantragt. Wer Fristen verpasst, zahlt oft unnötig mehr.
Ja, in der Schweiz kann ein Gesundheits- oder Patientenrechtsschutz als eigenständige Versicherung oder kann als zusätzlicher Baustein abgeschlossen werden. Dieser Rechtsschutz greift bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Ob der Schutz tatsächlich separat oder nur im Rahmen eines Pakets verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsprodukt ab. Auch der Umfang der gedeckten Leistungen unterscheidet sich deutlich. Während einige Angebote nur Behandlungsfehler abdecken, umfassen andere auch Streitigkeiten mit Versicherungen. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Rechtsfälle konkret versichert sind.
Gut zu wissen:
Ob und in welchem Umfang ein Gesundheits- oder Patientenrechtsschutz eingeschlossen ist, muss direkt beim jeweiligen Versicherer abgeklärt werden.

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