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Heuschnupfen Pollen Allergie

Heuschnupfen: Welche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse?

Isabel Jakob
Isabel Jakob

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Kaum steigen die Temperaturen, beginnt für viele Menschen in der Schweiz die Pollensaison. Juckende Augen, laufende Nase und ständiges Niesen sind typische Symptome von Heuschnupfen. Doch die Beschwerden sind nicht nur unangenehm, auch die Behandlung kann Kosten verursachen. Medikamente, Arztbesuche oder sogar eine mehrjährige Desensibilisierung werfen schnell die Frage auf: Was übernimmt die Krankenkasse und was nicht?

Dieser Beitrag gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie die Kostenübernahme bei Heuschnupfen in der Schweizer Grundversicherung geregelt ist. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind gesetzlich geregelt. Ob eine konkrete Behandlung im Einzelfall vergütet wird, prüft deine Krankenkasse auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Vertragsbedingungen.

 

Was ist Heuschnupfen?

Heuschnupfen (Pollenallergie) ist eine allergische Reaktion auf Blütenpollen von Bäumen, Gräsern oder Kräutern. Das Immunsystem reagiert dabei überempfindlich auf eigentlich harmlose Stoffe. Die Pollensaison beginnt je nach Wetter bereits im Frühling und kann bis in den Spätsommer andauern.

Typische Symptome sind:

  • Niesen und Schnupfen
  • Juckende, tränende Augen
  • Müdigkeit und Konzentrationsprobleme
  • In schweren Fällen Husten oder Atembeschwerden


Selbstbehandlung oder Arztbesuch?

Viele Betroffene greifen zuerst zu rezeptfreien Medikamenten aus der Apotheke. Das kann bei leichten Beschwerden helfen. Wichtig zu wissen:
Rezeptfreie Medikamente ohne ärztliche Verschreibung werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen - auch dann nicht, wenn sie medizinisch sinnvoll sind.
Damit die Krankenkasse Kosten übernimmt, ist bei anhaltenden oder stärkeren Beschwerden eine ärztliche Abklärung und Verordnung erforderlich.

 

Übernimmt die Grundversicherung Behandlungen bei Heuschnupfen?

Die OKP übernimmt Leistungen im gesetzlichen Leistungsbereich, sofern sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Die Vergütung erfolgt unter der gesetzlichen Kostenbeteiligung, insbesondere Franchise und Selbstbehalt.

Das bedeutet:

  • Franchise: Du bezahlst zuerst deine gewählte Jahresfranchise (mindestens CHF 300.–).
  • Selbstbehalt: Danach tragen Sie 10 % der Kosten selbst, maximal CHF 700.– pro Jahr für Erwachsene (CHF 350.– für Kinder).

 

Arztbesuche und Medikamente

Arztkonsultationen und medizinisch notwendige Allergietests sind durch die Grundversicherung gedeckt, sofern der Behandlungsweg Ihres Versicherungsmodells eingehalten wird (z. B. zuerst Hausarzt im Hausarztmodell).

Bei Medikamenten gilt:
Die Grundversicherung übernimmt ärztlich verschriebene Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des Bundes aufgeführt sind.
Ist ein Medikament nicht auf dieser Liste, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Tipp: Oft gibt es gleichwertige Generika, die von der Grundversicherung übernommen werden. Nachfragen lohnt sich.

 

Desensibilisierung: Wer zahlt?

Bei starken oder langanhaltenden Beschwerden kann eine Desensibilisierung (allergenspezifische Immuntherapie) empfohlen werden.
Die gute Nachricht: Die Grundversicherung übernimmt diese Therapie bei ärztlicher Verordnung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu beachten:

  • Franchise und Selbstbehalt gelten weiterhin
  • Die Therapie dauert meist 3–5 Jahre
  • Bei langfristigen Behandlungen lohnt sich eine Überprüfung der Franchise

Die Grundversicherung übernimmt bei Heuschnupfen viele medizinisch notwendige Leistungen – jedoch nicht automatisch und immer unter Kostenbeteiligung.

Entscheidend ist:

  • ob eine ärztliche Verordnung vorliegt
  • ob das Medikament auf der Spezialitätenliste steht
  • welche Franchise du gewählt hast
  • ob dein Versicherungsmodell korrekt eingehalten wird

Wer diese Punkte kennt, kann besser planen und unnötige Ausgaben vermeiden.
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