Jeder kann seine Krankenkasse wechseln: Fristen, Tipps und Sparchancen
Steigende Prämien, veränderte Lebenssituationen oder der Wunsch nach einem anderen Versicherungsmodell stellen jedes Jahr viele Versicherte vor dieselbe Frage: Soll ich meine Krankenkasse jetzt wechseln?
Gerade im Frühjahr lohnt es sich, das Thema aktiv anzugehen. Wer frühzeitig vergleicht, kann Prämien und Versicherungsmodell in Ruhe prüfen und sich rechtzeitig auf einen möglichen Wechsel zum Jahresende vorbereiten.
In diesem Artikel erfährst du:
- Wie lange kann ich kündigen?
- Was passiert bei Prämienerhöhungen?
- Was heisst Mindestvertragslaufzeit konkret?
- Worauf ist bei Zusatzversicherungen zu achten?
Gesetzliche Grundlage: Wechsel der Grundversicherung klar geregelt
Die gute Nachricht: In der Schweiz ist der Wechsel der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der sogenannten Grundversicherung, gesetzlich klar geregelt und grundsätzlich unkompliziert, sofern die Fristen eingehalten werden.
Die zentrale rechtliche Grundlage bildet Art. 7 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).Die Grundversicherung kann ordentlich auf das Ende eines Kalendersemesters gekündigt werden, sofern die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird (Art. 7 Abs. 1 KVG).
Erhöht eine Krankenkasse ihre Prämien, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Nach Mitteilung der neuen, vom Bundesamt für Gesundheit genehmigten Prämien kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den Zeitpunkt vor Inkrafttreten der neuen Prämie gewechselt werden (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die Krankenkasse muss ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleibt. Das Versicherungsverhältnis bei der bisherigen Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse bestätigt hat, dass der Anschluss ohne Unterbruch erfolgt (Art. 7 Abs. 5 KVG).
Warum sich ein Wechsel lohnt
Mehrere hundert bis mehrere tausend Franken Prämienunterschied pro Jahr sind möglich, und das bei exakt gleicher medizinischer Grundversorgung. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen identisch.
Unterschiede ergeben sich ausschliesslich bei:
- Der Höhe der Prämien
- Dem gewählten Versicherungsmodell, z.B. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell
- Der Franchise
- Dem Service und der administrativen Abwicklung
Ein Wechsel kann deshalb spürbare Einsparungen bringen, ohne dass auf medizinische Leistungen verzichtet werden muss.
Was kann gewechselt werden?
Versicherte können innerhalb der Grundversicherung mehrere Elemente anpassen.
Die Krankenkasse selbst
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist möglich, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäss Art. 7 KVG eingehalten werden.
Die Franchise
Die Franchise kann erhöht oder gesenkt werden, abhängig vom Gesundheitszustand und vom persönlichen Kostenrisiko. Änderungen müssen der Krankenkasse bis Ende November mitgeteilt werden.
Das Versicherungsmodell
Ein Wechsel zwischen dem Standardmodell und alternativen Modellen mit eingeschränkter Arztwahl ist in der Regel auf den 1. Januar möglich. Der Wechsel von freier Arztwahl zu einem Modell mit Einschränkungen kann teilweise auch unter dem Jahr erfolgen.
Fristen und Ablauf beim Wechsel der Grundversicherung
Die wichtigsten Termine auf einen Blick:
- Information über neue Prämien spätestens bis 31. Oktober
- Kündigung der Grundversicherung muss spätestens Ende November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen
Empfohlen wird der Versand bis 15. November per Einschreiben oder A-Post Plus. - Anmeldung bei der neuen Krankenkasse spätestens bis Mitte Dezember
Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse die lückenlose Aufnahme bestätigt hat (Art. 7 Abs. 5 KVG). Alle Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherte in der Grundversicherung ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefrist und unabhängig vom Alter aufzunehmen.
Zusatzversicherungen: rechtlich separat geregelt
Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln als für die Grundversicherung. Sie unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und nicht dem KVG.
Das bedeutet:
- Keine gesetzliche Aufnahmepflicht
- Gesundheitsprüfung möglich
- Unterschiedliche Kündigungsfristen je nach Vertrag
- Häufig Mindestvertragslaufzeiten, teilweise bis zu drei Jahre
Wichtig ist: Versicherte dürfen beim Wechsel der Grundversicherung nicht gezwungen werden, auch Zusatzversicherungen zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG). Ebenso darf eine Zusatzversicherung nicht allein wegen des Wechsels der Grundversicherung gekündigt werden (Art. 7 Abs. 8 KVG).
Gerade wegen der oft längeren Mindestlaufzeiten lohnt es sich, Zusatzversicherungen frühzeitig zu prüfen. Der Frühling ist dafür ein idealer Zeitpunkt.
Wann ein Wechsel nicht möglich ist
Ein Krankenkassenwechsel ist ausgeschlossen, wenn offene Rechnungen bestehen, diese bis Ende November gemahnt wurden und bis Jahresende nicht beglichen sind. In diesem Fall bleibt die bestehende Versicherung bestehen, bis die offenen Beträge vollständig bezahlt sind.
Gut informiert entscheiden
Ein Krankenkassenwechsel ist in der Schweiz klar geregelt und ermöglicht es, Prämien und Versicherungsmodelle an veränderte Lebensumstände anzupassen. Wer die geltenden Fristen kennt, die Grund- und Zusatzversicherung getrennt betrachtet und seine Absicherung regelmässig überprüft, gewinnt Übersicht und Sicherheit.
Wer bereits im Frühjahr vergleicht, schafft sich Zeit und Entscheidungsfreiheit für das kommende Jahr. Das sorgt für Kostentransparenz und ermöglicht es, die monatlichen Ausgaben bewusst zu steuern, ohne die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zu beeinträchtigen.
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