Zusatzversicherung wechslen oder kündigen - Fristen, Rechte und der 30. September
01 / Grundlagen
Was ist die Zusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung ist freiwillig – im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) besteht keine Pflicht zum Abschluss. Sie basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und regelt alles, was die obligatorische Krankenkasse nicht deckt.
Versicherer dürfen hier Bedingungen stellen, Prämien frei kalkulieren und sogar Personen ablehnen oder Vorbehalte einsetzen.
Kurz gesagt: Die Zusatzversicherung füllt die Lücken der Grundversicherung – etwa Einzel- oder Halbprivatstatus im Spital, Auslandbehandlungen, Zahnpflege oder alternative Medizin.
02 / Vergleich
KVG vs. VVG – der entscheidende Unterschied
| Merkmal | KVG (Grundversicherung) | VVG (Zusatzversicherung) |
|---|---|---|
| Abschlusspflicht | ✅ Ja, obligatorisch | ❌ Nein, freiwillig |
| Aufnahmepflicht | ✅ Ja, für alle | ❌ Nein – Ablehnung möglich |
| Prämienberechnung | Einheitstarife pro Region | Individuell nach Gesundheit & Alter |
| Gesundheitsfragen | ❌ Keine | ✅ Ja – Anzeigepflicht! |
| Leistungsumfang | Gesetzlich definiert | Vertraglich vereinbart (AVB) |
| Vorbehalte möglich? | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Kündigung durch Versicherer | ❌ Nicht möglich | ✅ Unter Umständen möglich |
03 / Leistungen
Was deckt die Zusatzversicherung ab?
Spital Halbprivat / Privat
Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz, eigenes Zimmer, Chefarztbehandlung.
- Halbprivat: 2-Bett-Zimmer, freie Arztwahl kantonal
- Privat: Einzelzimmer, freie Arztwahl schweizweit
- Chefarzt oder Belegarzt nach Wunsch
- Kostenübernahme über KVG-Tarif hinaus
Ausland & Reise
Kostenübernahme bei Behandlungen im Ausland, auch Repatriierung.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Rücktransport in die Schweiz
- Such- und Rettungskosten
- Notfallbehandlung ohne Selbstbehalt
Zahnpflege
Grundbehandlungen bis hin zu Kieferorthopädie.
- Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen
- Zahnprothesen und Implantate (je nach Produkt)
- Kieferorthopädie für Kinder & Erwachsene
- Oft als % der Kosten bis zu Jahresmaximum
Komplementärmedizin
Was die Grundversicherung kaum zahlt, deckt die Zusatzversicherung oft grosszügig.
- Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
- Naturheilkunde, TCM, Craniosacral-Therapie
- Behandlung durch anerkannte Therapeuten
Brille & Kontaktlinsen
Kostenbeiträge für Sehhilfen, die das KVG nicht übernimmt.
- Brillengläser und -gestelle
- Kontaktlinsen inkl. Pflegemittel
- Oft CHF 100–300 pro Jahr je nach Produkt
Ambulante Mehrleistungen
Physiotherapie über das Limit, Fitness-Beiträge und mehr.
- Physiotherapie ohne Mengenlimite
- Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie
- Fitness- & Präventionsbeiträge (z.B. Gym-Abo)
- Ernährungs- und Rauchstoppberatung
Informationspflicht
Art. 3 VVG
Der Versicherer muss den Kunden vor Abschluss vollständig informieren. Dazu gehören: Prämien, Leistungen, Ausschlüsse, AVB und Widerrufsrecht.
Anzeigepflicht
Art. 4 VVG
Versicherte müssen alle relevanten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten. Nur was gefragt wird, muss beantwortet werden – aber vollständig und ehrlich.
Folgen der Verletzung
Art. 6 VVG
Bei falschen Angaben: Rücktrittsrecht des Versicherers möglich. Frist: 4 Wochen nach Kenntnis. Rückforderung bereits erbrachter Leistungen möglich.
Kollektivvertrag
Art. 7 VVG
Besondere Regelungen für Gruppenversicherungen. Z.B. über Arbeitgeber – oft ohne individuelle Gesundheitsprüfung.
Nichteintreten
Art. 8 VVG
Versicherer muss Rücktritt innert Frist geltend machen. 4-Wochen-Frist. Nach Ablauf verliert der Versicherer sein Rücktrittsrecht.
Vorläufige Deckung
Art. 9 VVG
Versicherungsschutz kann bereits vor Vertragsabschluss bestehen. Provisorischer Schutz ab Antragstellung bis zur definitiven Police.
Schadenmeldung
Art. 38 VVG
Pflicht zur Meldung bei Eintritt des versicherten Ereignisses. Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen.
Regressausschluss
Art. 96 VVG
Versicherer darf in der KV grundsätzlich keinen Regress nehmen. Anders als in der Sachversicherung – schützt Versicherte vor Rückforderungen.
07 / Tipps
Die goldenen Regeln für Versicherte
✅ Früh abschliessen: Wer jung und gesund ist, bekommt die besten Konditionen ohne Vorbehalte.
✅ Vollständig deklarieren: Ehrlichkeit schützt deinen Versicherungsschutz.
✅ AVB lesen: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren, was wirklich gedeckt ist.
✅ Vergleichen: Leistungen und Prämien variieren stark – ein Vergleich lohnt sich immer.
✅ Vorbehalte prüfen: Was ist ausgeschlossen? Kann ein Vorbehalt nach Jahren aufgehoben werden?
✅ Kündigung beachten: Fristen einhalten – meist 3 Monate vor Vertragsablauf.
✅ Wartezeiten kennen: Viele Versicherungen haben Wartefristen bei gewissen Leistungen.
Gut zu wissen: Bei Uneinigkeit mit dem Versicherer gibt es den Ombudsman der Privatversicherung – eine kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle (om-kv.ch).
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