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Zusatzversicherungen
Gesundheitsprüfung Sonderkündigungsrecht Zusatzversicherung Schweiz

Zusatzversicherung wechslen oder kündigen - Fristen, Rechte und der 30. September

Isabel Jakob
Isabel Jakob

 



01 / Grundlagen
Was ist die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung ist freiwillig – im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) besteht keine Pflicht zum Abschluss. Sie basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und regelt alles, was die obligatorische Krankenkasse nicht deckt.

Versicherer dürfen hier Bedingungen stellen, Prämien frei kalkulieren und sogar Personen ablehnen oder Vorbehalte einsetzen.

Kurz gesagt: Die Zusatzversicherung füllt die Lücken der Grundversicherung – etwa Einzel- oder Halbprivatstatus im Spital, Auslandbehandlungen, Zahnpflege oder alternative Medizin.




02 / Vergleich
KVG vs. VVG – der entscheidende Unterschied

 Merkmal  KVG (Grundversicherung)  VVG (Zusatzversicherung)
 Abschlusspflicht  ✅ Ja, obligatorisch  ❌ Nein, freiwillig
 Aufnahmepflicht  ✅ Ja, für alle  ❌ Nein – Ablehnung möglich
 Prämienberechnung  Einheitstarife pro Region  Individuell nach Gesundheit & Alter
 Gesundheitsfragen  ❌ Keine  Ja – Anzeigepflicht!
 Leistungsumfang  Gesetzlich definiert  Vertraglich vereinbart (AVB)
 Vorbehalte möglich?  ❌ Nein  Ja
 Kündigung durch Versicherer  ❌ Nicht möglich  Unter Umständen möglich

 



03 / Leistungen
Was deckt die Zusatzversicherung ab?

 
Spital Halbprivat / Privat

Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz, eigenes Zimmer, Chefarztbehandlung.

  • Halbprivat: 2-Bett-Zimmer, freie Arztwahl kantonal
  • Privat: Einzelzimmer, freie Arztwahl schweizweit
  • Chefarzt oder Belegarzt nach Wunsch
  • Kostenübernahme über KVG-Tarif hinaus
Ausland & Reise

Kostenübernahme bei Behandlungen im Ausland, auch Repatriierung.

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Rücktransport in die Schweiz
  • Such- und Rettungskosten
  • Notfallbehandlung ohne Selbstbehalt
Zahnpflege

Grundbehandlungen bis hin zu Kieferorthopädie.

  • Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen
  • Zahnprothesen und Implantate (je nach Produkt)
  • Kieferorthopädie für Kinder & Erwachsene
  • Oft als % der Kosten bis zu Jahresmaximum
Komplementärmedizin

Was die Grundversicherung kaum zahlt, deckt die Zusatzversicherung oft grosszügig.

  • Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
  • Naturheilkunde, TCM, Craniosacral-Therapie
  • Behandlung durch anerkannte Therapeuten
Brille & Kontaktlinsen

Kostenbeiträge für Sehhilfen, die das KVG nicht übernimmt.

  • Brillengläser und -gestelle
  • Kontaktlinsen inkl. Pflegemittel
  • Oft CHF 100–300 pro Jahr je nach Produkt
Ambulante Mehrleistungen

Physiotherapie über das Limit, Fitness-Beiträge und mehr.

  • Physiotherapie ohne Mengenlimite
  • Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie
  • Fitness- & Präventionsbeiträge (z.B. Gym-Abo)
  • Ernährungs- und Rauchstoppberatung

 



04 / Das Herzstück
Die Anzeigepflicht – hier entscheidet sich alles

«Wer beim Abschluss falsche Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz – rückwirkend.»


Beim Abschluss müssen sämtliche bekannten Vorerkrankungen, Behandlungen und Beschwerden ehrlich angegeben werden (Art. 4 VVG). Diese Pflicht gilt ab dem Moment der Antragstellung.

Achtung: Wer absichtlich oder fahrlässig etwas verschweigt, riskiert den rückwirkenden Vertragsrücktritt und Leistungsrückforderungen (Art. 6 VVG).

 

✅  Alle Vorerkrankungen der letzten 5–10 Jahre vollständig angeben.
✅  Laufende Behandlungen und Medikamente erwähnen.
✅  Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig.
✅  Vorbehalte akzeptieren – sie schützen vor späterem Vertragsrücktritt.



05 / Versicherersicht
Was Versicherer wirklich prüfen

Versicherer bewerten jeden Antrag individuell. Sie analysieren Risiko, Alter und Gesundheitszustand und entscheiden dann über Annahme, Vorbehalt oder Ablehnung.

✅  Gesundheitsdeklaration: vollständig und widerspruchsfrei?
✅  Vorerkrankungen: bestehen Risiken für zukünftige Kosten?
✅  Alter bei Antragstellung: je früher, desto günstiger für Versicherte.
✅  Arztberichte & Atteste: werden bei unklaren Angaben angefordert.
✅  Schadenshistorie: Vorversicherungen und Leistungsansprüche.

 

Tipp: Versicherer setzen oft Vorbehalte ein – Alles wird versichert, ausser ein bestimmtes Körperteil oder eine bekannte Erkrankung. Ein Vorbehalt ist besser als eine Ablehnung.

Klicke auf einen Artikel für mehr Details.

Informationspflicht

Art. 3 VVG
Der Versicherer muss den Kunden vor Abschluss vollständig informieren. Dazu gehören: Prämien, Leistungen, Ausschlüsse, AVB und Widerrufsrecht.

 

Anzeigepflicht

Art. 4 VVG
Versicherte müssen alle relevanten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten. Nur was gefragt wird, muss beantwortet werden – aber vollständig und ehrlich.

 

Folgen der Verletzung

Art. 6 VVG
Bei falschen Angaben: Rücktrittsrecht des Versicherers möglich. Frist: 4 Wochen nach Kenntnis. Rückforderung bereits erbrachter Leistungen möglich.

 

Kollektivvertrag

Art. 7 VVG
Besondere Regelungen für Gruppenversicherungen. Z.B. über Arbeitgeber – oft ohne individuelle Gesundheitsprüfung.

 

Nichteintreten

Art. 8 VVG
Versicherer muss Rücktritt innert Frist geltend machen. 4-Wochen-Frist. Nach Ablauf verliert der Versicherer sein Rücktrittsrecht.

 

Vorläufige Deckung

Art. 9 VVG
Versicherungsschutz kann bereits vor Vertragsabschluss bestehen. Provisorischer Schutz ab Antragstellung bis zur definitiven Police.

 

Schadenmeldung

Art. 38 VVG
Pflicht zur Meldung bei Eintritt des versicherten Ereignisses. Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen.

 

Regressausschluss

Art. 96 VVG
Versicherer darf in der KV grundsätzlich keinen Regress nehmen. Anders als in der Sachversicherung – schützt Versicherte vor Rückforderungen.

 

 



07 / Tipps
Die goldenen Regeln für Versicherte

✅  Früh abschliessen: Wer jung und gesund ist, bekommt die besten Konditionen ohne Vorbehalte.
✅  Vollständig deklarieren: Ehrlichkeit schützt deinen Versicherungsschutz.
✅  AVB lesen: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren, was wirklich gedeckt ist.
✅  Vergleichen: Leistungen und Prämien variieren stark – ein Vergleich lohnt sich immer.
✅  Vorbehalte prüfen: Was ist ausgeschlossen? Kann ein Vorbehalt nach Jahren aufgehoben werden?
✅  Kündigung beachten: Fristen einhalten – meist 3 Monate vor Vertragsablauf.
✅  Wartezeiten kennen: Viele Versicherungen haben Wartefristen bei gewissen Leistungen.

 

Gut zu wissen: Bei Uneinigkeit mit dem Versicherer gibt es den Ombudsman der Privatversicherung – eine kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle (om-kv.ch).

 



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