Viele Menschen in der Schweiz denken kaum an ihre Prämienverbilligung, dabei ist das ein Fehler, der jedes Jahr bares Geld kosten kann. Denn die individuelle Prämienverbilligung (IPV) gilt ein ganzes Jahr. Und ab dem 1. Januar 2026 wird sie dank neuer Regeln sogar noch vorteilhafter.
Jährlich werden ca. 5 bis 6 Miliarden Franken an ca. 2,5 Millionen Versicherte ausbezahlt! Dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 2'200.- pro Person.
Im kostenlosen Leitfaden findest du wichtige Tipps und Tricks zur Prämienverbilligung sowie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Vorgehen in deinem Kanton.
Die IPV reduziert deine Krankenkassenprämie. Sie wird von Bund und Kantonen finanziert und direkt deiner Krankenkasse gutgeschrieben. Anspruch haben nicht nur Menschen mit sehr tiefem Einkommen, sondern häufig auch Familien, Studierende, junge Erwachsene in Ausbildung. Es sind also nicht nur von Armut betroffene Haushalte, sondern grosse Teile vom Mittelstand.
Ab 2026 müssen die Kantone einen gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten. Dieser richtet sich danach:
Steigt diese Belastung, muss der Kanton automatisch mehr zahlen. Das macht das System gerechter, transparenter und sorgt langfristig für stabilere Entlastungen für Versicherte.
Die Finanzierung wird übers Jahr geplant:
Im Frühling gibt es erste Schätzungen, im Sommer genauere Berechnungen, im Herbst die definitiven Zahlen. Zuständig für dich ist immer der Kanton, in dem du am 1. Januar wohnst für das ganze Jahr, selbst bei einem Umzug.
Ziel: Niemand soll wegen Krankenkassenprämien in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Grundsätzlich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz abhängig von:
Besonders im Gesetz verankert:
Rund 2,45 Millionen Menschen beziehen heute eine Prämienverbilligung. Wie viele Anspruch hätten, weiss niemand genau, aber es dürften deutlich mehr sein.
Die häufigsten Gründe:
Die Prämienverbilligung ist wichtiger den je. Sie ist relevant für ca. ⅓ der schweizer Haushalte.
Wer informiert ist, spart. Wer rechtzeitig handelt, profitiert. Besonders ab 2026 macht es umso mehr Sinn.
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Hinweis: Dieser Artikel vermittelt nur eine allgemeine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die kantonalen Regelungen und Verfügungen massgebend. Ausschlaggebend für den Anspruch auf Prämienverbilligung sind die geltenden Gesetze und die Verfügung des Wohnkantons.